Terrassenüberdachungen und Baugenehmigung
Wer sich für den Bau eines Terrassendaches interessiert, stellt sich oft die Frage, ob die Überdachung der Terrasse mit oder ohne Baugenehmigung auskommt. Diese Frage wird häufiger gestellt als man vermutet. Mit den folgenden Infos bleiben keine Fragen mehr offen.
Kleinere Bauvorhaben
Gerade bei uns in Deutschland geht kaum noch etwas ohne Baugenehmigung. Größere Vorhaben können dem Betroffenen dadurch Probleme bereiten. Es ist kein Wunder, dass einige der Hausbauer aufgrund der vielen Vorschriften, Regelungen und Richtlinien jeden Schritt abwägen. Wer jedoch nicht auf sein eigenes Zuhause verzichten möchte, der muss sich mit den zuständigen Ämtern auseinandersetzen.
Beim Bau einer Terrassenüberdachung handelt es sich um ein kleineres Bauvorhaben. Viele der Bauherren stellen sich die Frage, ob auch bei kleineren Projekten ein Genehmigung zwingend erforderlich ist.
Benötigt der Bau einer Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden und richtet sich nach den vor Ort gegebenen Verhältnissen. Nicht jedes Bundesland in Deutschland verfügt über die gleichen Richtlinien. In manchen der Bundesländer wird eine Terrassenüberdachung als genehmigungsfrei behandelt. Sofern es die Landesbauordnung erfüllt, ist eine Baugenehmigung nicht von erforderlich.
Beispielsweise gibt es in Nordrhein-Westfalen bestimmte Regelungen bei Terrassenüberdachungen. Diese dürfen dort über eine Fläche bis zu 30 Quadratmeter verfügen und bis zu 3 Meter tief sein. Werden diese Werte überschritten, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt jedoch nur für Einzelvorhaben. Um Probleme zu vermeiden, sollten Baupläne, Statik sowie Montage im Vorfeld geklärt werden und nicht während des Baus.
Die Statik bei Terrassenüberdachungen
Wer einen Bauantrag stellt, muss mit einer statischen Berechnung vom zugehörigen Amt rechnen. Damit die Überdachung nicht bei starkem Wind oder Wetterverhältnissen zu Bruch geht, ist eine bestimmte Stabilität notwendig. Dadurch werden möglichen Gefahren und Verletzungen vermieden. Größe, Gewicht, Belastbarkeit und andere Punkte sollten aufeinander abgestimmt sein, um Schäden zu vermeiden.
Bei Fragen hilft das Bauamt
Bei offenen Fragen kann sich an das örtliche Bauamt gewendet werden. Vor Ort verschaffen sich viele eine Genehmigung für ihr Bauvorhaben und klären mögliche Probleme. Ein Abgleich mit den Vorschriften ist notwendig, damit das Bauvorhaben in die Tat umgesetzt werden kann. Unglücklicherweise gibt es keine einheitlichen Regelungen. Beispielsweise kann ein Freund ohne Baugenehmigung auskommen und der andere nicht.
Terrassendach genehmigen lassen
Bezogen auf das Bauordnungsrecht handelt es sich beim Bau einer Terrassenüberdachung um eine Außenbaumaßnahme. Dabei spielen die verwendeten Materialien keine Rolle, sondern die Platzierung und deren Größe. Wer zudem ohne Einverständnis der Behörden ein Terrassendach baut, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. In einigen Fällen muss der bereits fertiggestellte Bauprozess rückgängig gemacht werden. Viel Zeitaufwand und hohe Kosten sind die Folge. Jeder, der an den Bau einer Terrassenüberdachung denkt, sollte zuerst die Forderungen mit dem zugehörigen Amt abklären.