Kaminöfen, alt oder auf der Höhe der Zeit?

Die neue Verordnung 2020 zum Betreiben einer Feuerstätte schafft neue Voraussetzung für das Betreiben von Kaminöfen.

Kaminöfen sind derzeit ein beliebtes Zusatz-Heizelement in vielen Häusern und Wohnungen. Nicht nur die hinzugewonnene Wärme, auch der Wohlfühl-Faktor und die Romantik spielen eine entscheidende Rolle für die neue Mode. Jedoch ist Ofen nicht gleich Ofen: immer wichtiger wird nämlich, wie viele Abgase der Kaminofen in die Umwelt ablässt. Diesbezüglich gibt es neue Grenzwerte, welche nun sukzessive von den Kaminofen-Betreibern eingefordert werden.

In Deutschland gibt es seit 2010 eine neue Verordnung für Kamin- und Kachelöfen. In dieser Verordnung ist geregelt, wie und wann alte Öfen umgerüstet werden müssen, um die Feinstaubbelastung der Luft zu reduzieren.

Bis Ende 2017 mussten alle Öfen überholt werden, die zwischen 1975 und 1984 gebaut wurden. Alle Öfen mit Baujahr 1985 bis 1994 müssen nun bis Ende 2020 ersetzt oder nachgerüstet werden. Eine weitere Frist betrifft die Öfen von 1995 bis 2010, diese müssen bis Ende 2024 die neuen Richtlinien erfüllen.

Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)

Die Bundesimmissionsschutzverordnung sieht vor, dass Kamine und Einzelraum-Feuerungen strengere Grenzwerte erfüllen müssen. Dies muss bei einem Ofen auch nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch eine Urkunde des Herstellers erfolgen, welche bescheinigt, dass die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden.

Normalerweise wird hierfür eine Vor-Ort Messung gemacht, die Werte gemessen und dadurch der Nachweis erbracht. Sind die Werte über dem Grenzwert, muss mit einem Bauart zugelassenen Filter nachgerüstet werden.

Die Grenzwerte laut Bundesimmissionsschutzverordnung

Die Anlagen müssen, damit sie dauerhaft in Betrieb bleiben können, folgende Emissionsgrenzwerte einhalten:
Entweder bescheinigt der Hersteller, dass der Grenzwert für Staub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgasluft und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft nicht übersteigt. Eine solche Messung wird auf dem Prüfstand gemacht.

Oder es erfolgt eine Vor-Ort Messung durch den Schornsteinfeger. Hierbei sind dieselben Grenzwerte einzuhalten wie auf dem Prüfstand, also 0,15 Gramm und 4 Gramm.

2 Millionen Kaminöfen

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung konnten bereits 2 Millionen Holz-Feuerstätten stillgelegt, ersetzt oder umgerüstet werden. Der Branchenverband HKT sagt dazu, dass die Emissionen so um rund ein Drittel gesenkt werden konnten.

Wie kann die Nachrüstung erfolgen?

Bei der Nachrüstung sind 2 Optionen möglich: durch einen Aktivfilter oder durch einen Passivfilter. Der aktive Filter ist direkt im Kamin eingebaut und filtert die Partikel im Kamin heraus. Er benötigt einen Stromanschluss und eine Montage durch einen Fachmann. Der Aktivfilter ist von seiner Leistung her höher als ein passiver Feinstaubfilter, kostet aber auch erheblich mehr.

Der passive Feinstaubfilter hingegen filtert das Rauchgas durch einen Keramikfilter. Dieser ist mit einem gewissen Wartungsaufwand verbunden, denn die Filter müssen immer wieder gereinigt und gewartet werden. Nach 2 Jahren ist zudem ein Austauschen notwendig.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Laut der Verordnung gibt es aber auch Öfen, die zur Gänze ausgenommen sind, dazu zählen:

  • Badeöfen
  • Herde und Backöfen, die nicht gewerblich genutzt sind und weniger als 15 Kilowatt Leistung haben
  • Offene Kamine
  • Öfen und Kamine, die vor 1950 hergestellt wurden, also historische Öfen
  • Grundöfen, (das sind Einzelraum-Feuerungsanlagen als Wärmespeicher-Öfen (Kachelöfen)

  • Öfen die vor Ort handwerklich gesetzt werden
  • Öfen in Wohneinheiten, die ausschließlich über den Ofen eine Wärmeversorgung haben

Details zu den Nachrüstungen, zur Umrüstpflicht und zum Ofentyp kann jeder Schornsteinfeger erteilen. Prinzipiell hat jeder Ofen eine Kennzeichnung, über seine Leistung und das Datum wann er hergestellt wurde. ist man sich unsicher, kann auch die Herstellerfirma angefragt werden. Meist können die Firmen genau Auskunft geben, wann ein bestimmter Typ eines Ofens erzeugt wurde und wie man diesen Typ gut nachrüsten kann. Die Information kann aber auch aus dem Feuerstätten-Bescheid entnommen werden.

Einzelne Städte oder Bundesländer haben sogar verschärfte Bestimmungen. So hat zum Beispiel Stuttgart ein Verbot für den Betrieb eines Kaminofens bei jedem Feinstaub-Alarm erlassen. Man kann dieses Verbot aber mit dem Einbau eines Filters umgehen. Stuttgart ist damit die erste Stadt, die radikalere Maßnahmen umgesetzt hat, um die Bevölkerung vor Feinstaub zu schützen. Neuere Öfen sind von dem Verbot ausgenommen.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner