Unkraut richtig abflämmen
Lästiges Unkraut zwischen den Fugen von Gehwegplatten und Pflastersteinen kann gerade in den Sommermonaten wirklich nervig sein und wirkt sehr ungepflegt, sodass eine effektive Maßnahme gegen diese Plage gefunden werden muss. Dabei möchte man aber nicht unbedingt zur chemischen Keule greifen, denn diese ist schädlich für Mensch und Insekten und daher ist auch ihre Nutzung gesetzlich untersagt.
Sie müssen zudem eine offizielle Zulassung haben, denn sonst ist ihr Einsatz nach § 12 des Pflanzenschutzgesetzes verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Da das Jäten zumeist sehr mühsam ist, stellt ein Abflammgerät eine kostengünstige und unschädliche, aber nicht unbedingt ungefährliche Alternative zur Unkrautbekämpfung dar.
Sicherheit sollte groß geschrieben werden
Eine Maßnahme kann der Einsatz eines Gerätes sein, dass ähnlich eines Bunsenbrenners funktioniert, es werden kleinere Stichflammen produziert, die eine Hitzeentwicklung um die 1000 Grad entwickeln und das Unkraut regelrecht wegbrennen. Es gibt aber auch Gerätschaften, die mit 70 Grad Celsius auskommen und dafür sorgen, dass das Eiweiß in den Pflanzen zerfällt und sie somit absterben.
Dieses funktioniert aber nicht bei allen Unkräutern gleich gut, da einige Sorten sehr hitzebeständig sind. Generell gilt, dass einige Gesichtspunkte vor dem Abflämmen bedacht werden müssen, damit nicht die angrenzenden Pflanzen, Gebäude oder auch Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Grundvoraussetzungen für ein gutes Gelingen sollten sein:
- Die Einsatzgebiete eines Abflämmgerätes sollten feuerfeste Untergründe bieten, sodass nur das Unkraut dem Feuer eine Angriffsfläche bietet. Der Untergrund muss somit auch vorher von alten Blättern oder sonstigem Unrat befreit werden, da dieser schnell Feuer fangen könnte.
- Kinder und Tiere sollten beim Abflämmen außer Reichweite sein. Auch die eigenen Füße sollten stets im Blick behalten werden.
- Es sollte zudem nicht windig sein, denn das kann dazu führen, dass die Hitze sehr schnell auf die umliegenden Pflanzen übergreift.
- Bevor das Gerät in Betrieb genommen wird, sollte die Bedienungsanleitung studiert werden.
Schritt-für-Schritt zum idealen Ergebnis
Zuerst muss der Untergrund gut gesäubert werden, damit man die Hitzeentwicklung an seine Gerät auch unter Kontrolle hat.
Danach muss das Gerät an die Stromversorgung angeschlossen werden und eingeschaltet werden, um es dann langsam über die Unkräuter zu halten, damit sie verbrannt werden.
Bei einigen hartnäckigen Varianten muss dieses Vorgehen mehrmals wiederholt werden, damit ein gutes Ergebnis erzielt wird.
Tipp: Der Untergrund sollte im Vorfeld überprüft werden, ob er eine entsprechende Hitzebeständigkeit aufweisen kann, denn sonst sind sehr schnell Brandspuren vorhanden.
Generell gilt, dass die Hitze nur an der Erdoberfläche wirkt und die Wurzeln im Boden bestehen bleiben, sodass ein erneutes Abflämmen bei einigen Pflanzen nach ein paar Tagen wiederholt werden sollte.
Des Weiteren muss das Pflaster oder auch die Platten nach der Aktion abgefegt werden, da sich verbrannte Reste vorfinden, die sich wieder in den Rillen und Fugen absetzen und bei Regen auch Spuren hinterlassen.
Rechtliches Wissen für den Umgang mit Abflammgeräten
Generell ist der Einsatz solcher Gerätschaften nicht verboten, da sie keinen nachhaltigen Schaden für die Natur bedeuten. Allerdings sollte man dennoch sehr umsichtig damit umgehen, denn schnell können die Flammen nebenstehende Autos oder auch andere Gegenstände angreifen. Für solche Fälle muss die rechtliche Haftung auch der Verursacher übernehmen, insbesondere wenn er nicht umsichtig gehandelt hat.
Auch angrenzende Grundstücke dürfen nicht ohne Absprachen mit der Flamme bearbeitet werden, auch wenn das Unkraut so wild wuchert, dass es herüber wehen könnte. Dieses gilt dann rechtlich als eine Form der Sachbeschädigung. Auch wenn man mit dem Gerät trotz Einverständnis des Eigentümers Schäden in dessen Garten anrichtet, kann man dafür in die Haftung genommen werden, sodass ein Nachbarschaftsstreit schnell mal mit einer Gerichtsverhandlung enden kann.
Eine gute Abstimmung mit dem Nachbarn sollte vor dem Abflämmen unbedingt erfolgen.