Grillen auf dem Balkon – was erlaubt ist und was nicht?
Wer auf dem Balkon, im Garten oder auf der Terrasse grillen möchte, sollte als Erstes einen Blick in die Hausordnung oder Mietvertrag werfen. Generell ist Grillen auf der Terrasse, auf dem Balkon oder im Garten gesetzlich erlaubt, diese Regelung gilt sowohl für Mietwohnungen und Eigenheime. Allerdings gibt es Einschränkungen.
Indirekte Einwirkungen, zum Beispiel Rauch, Geruch und Lärm auf Nachbargrundstücke sind untersagt, wenn sich das in gewöhnlichen Maß überschreitet. Hierfür muss aber eine wesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks vorliegen. Zum Beispiel eine zu starke Rauchentwicklung. In diesen Fällen kann der Nachbar gegenüber den Verursacher im schlimmsten Fall mit einer Unterlassungsklage vorgehen.
Das fachgerechte Grillen, also zum Beispiel mit einer richtigen Vorrichtung, wird das Vorhaben als ortsüblich angesehen, dabei wird das Empfinden eines durchschnittlichen Menschen als Maßstab herangezogen. Nichtsdestotrotz sollte man sich an die Ruhezeiten halten. Zudem kann die Polizei Grill- und Ruhezeiten festlegen, zudem muss man die Landesgesetze Luftreinhaltegesetz und Bauordnung beachten.
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte man im Vorfeld überprüfen, ob das Grillen in der Anlage erlaubt ist und falls es erlaubt ist, sollte man die Nachbarn über das Grillfest in Kenntnis setzen.
Was muss man bei einer Mietwohnung beachten?
Mieter sollten unbedingt einen Blick in die Hausordnung und in den Mietvertrag werfen. Wenn das Grillen grundsätzlich erlaubt ist, kann es individuelle Vorschriften geben, darin kann zum Beispiel die Häufigkeit des Grillens festgelegt sein.
Hält sich der Mieter nicht daran, kann das im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Zudem kann man im Mietvertrag Vereinbarungen zu Grillzeiten und Grillplätzen finden.
Bei rücksichtslosen Nachbarn, die Tag und Nacht grillen, können sich die Mieter beim Vermieter wenden. Wenn das Mietobjekt nicht so genutzt wird, wie es vertraglich festgehalten wurde, darunter fallen auch Lärm- und Geruchsbelästigungen, hat der Mieter die Möglichkeit, die Miete zu kürzen.
Was muss man bei einer Eigentumswohnung beachten?
Auch für Wohnungsbesitzer gilt die Hausordnung, welche von der Mehrheit der Eigentümer bestimmt wird. Sollte sich ein Eigentümer rücksichtslos verhalten, anstößig oder gewalttätig anderen Hausbewohnern verhalten, kann der Wohnungseigentümer von der Mehrheit der Eigentümer mit einer Klage auf Ausschluss aus der Eigentümerschaft ausgeschlossen werden.
Worauf sollte man beim Grillen achten?
Grundsätzlich sind Belästigungen in jeglicher Form zum Wohlwollen des nachbarschaftlichen Zusammenlebens zu vermeiden. Dennoch gilt, dass die Beschwerde berechtigt sein muss. Daher sollte man sich an gewisse Regeln halten, um keine Berechtigung zu geben.
Auf die Häufigkeit kommt es an
Zu häufiges Grillen kann auch den tolerantesten Nachbarn belästigen. Wer jede Woche ohne Pause für eine lange Zeit grillt, geht auch der unempfindlichsten Nase auf den Nerv. Einmal im Monat stellt das Grillen aber kein Problem dar.
Im Allgemeinen empfiehlt es sich, das Grillevent an einem Samstagabend zu veranstalten, da wird an vielen Orten der Holzkohlegrill entfacht und die Wahrscheinlichkeit, dass direkte Nachbarn ausgeflogen sind oder selber ein Grillfest schmeißen, dürfte ebenfalls höher sein.
Besser auf dem Dachgeschoss als im ersten Stock
Rauch zieht bekanntlich immer nach oben. Das ist besonders vorteilhaft für diejenigen, die eine Dachterrasse besitzen, hier stört das Grillen meist nur die Vögel. Wer weiter unten im Haus wohnt, muss damit rechnen, eine maximale Anzahl an Nachbarn zu stören. Personen, die oft eine Grillfeier veranstalten möchte, sollten sich schon bei der Wohnungssuche nach den optimalen Gegebenheiten für ihr Hobby umschauen.
Auf den Grill kommt es an
Bei einem Elektrogrill entsteht eine deutlich geringere Rauchentwicklung. Darüber hinaus muss man sich keine Gedanken über eine direkte Brandgefahr machen, da es schlichtweg kein Feuer gibt. Dieser Vorteil kommt vielen Feuerschutz-Bestimmungen zahlreicher Wohnanlagen entgegen. Gas– und Kohlegrill sind schon problematischer. Dennoch sollte das Grillen mit einem elektrischen Grillen kein Freibrief sein, um jeden Tag ein Steak grillen zu können.
Eigenheim im Garten ist am besten
Wer das Glück hat, ein Haus mit Grundstück sein Eigen zu nennen, der kann das Grillen deutlich entspannter angehen. Hier gibt es weniger Nachbarn um einen herum und diese sind, abhängig von der Grundstücksgröße, auch weiter weg.
Ein Elektrogrill wird unter diesen Umständen kaum ein Problem darstellen. Bei einem Holzkohlegrill und sehr starker Rauchentwicklung kann ein empfindlicher und schlechtgelaunter Nachbar trotzdem Beschwerde einlegen.
Den Lärm in Grenzen halten
Sobald eine Grillfeier erst einmal in vollem Gange ist, vergisst man oft die Zeit und die Umgebung. Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe, die besagt, dass nach dieser Zeit nicht mehr auf dem Balkon weitergefeiert werden darf, auch nicht in normaler Lautstärke.