AGB

Geltungsbereich


a) Diese AGB gelten für Käufer, die bei Abschluss des Vertrages mit der Firma O&P Profi GbR (weiter „Verkäufer" genannt) in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

b) Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners wird hiermit endgültig widersprochen.

c) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer des Verkäufers unterzeichnet sind. Sonstige Mitarbeiter, Vertreter oder Agenten des Verkäufers sind zu abweichenden

Vereinbarungen nicht befugt.


Angebote / Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss


a) Unsere Angebote sind stets freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Änderungen und

Nebenabreden sowie vom Gebietsverkaufsleiter gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

b) Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, können nicht entstehen.

c) Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Richtigkeit zu prüfen (vor allem Mengen., Maß- und Farbangaben). Fehler sind unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.

d) Auftragsbestätigungen können schriftlich vereinbart werden.

e) Beim Außendiensttermin und am Montagetermin muss die Grundstücksgrenze klar gekennzeichnet sein. Dabei reicht auch ein niedriger Zaun, eine Hecke oder eine niedrige Mauer aus. Wichtig ist, dass die Grundstücksgrenze optisch deutlich hervorgehoben und für jeden zu erkennen ist. Ab wann es sich um Grenzbebauung handelt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Unabhängig vom Ergebnis muss aber stets ein Mindestabstand eingehalten werden. Dies ist vor Auftragserteilung durch die Bauherren sicherzustellen. Die Maße, die in der Auftragsbestätigung mit dem Außendienstmitarbeiter vereinbart werden, sind vor dem

Montagetermin vom Auftraggeber im Einklang der Grundstücksgrenze zu verifizieren. Nachträglich Reklamation der Positionierung sehen wir nicht

als Mangel an.

f) Alle Veränderungen der Auftragsbestätigungen muss der Verbraucher mit dem Büro kommunizieren. Dazu muss entweder der Vertrieb Tel: 06432 920 1170 | info@o-p-profi.de | informiert werden. Arbeitsanweisungen. die vor Ort mit den Monteuren besprochen werden, gelten nicht als Auftragserweiterung und sind ausgenommen von der gesetzlichen

Gewährleistungspflicht. Ausgenommen sind offene Definitionen in der Auftragsbestätigung, wie Höhe, Tiefe, Position der Produkte.


Widerrufsbelehrung


§ 312g Abs. 2. Satz 1 Nummer 1 BGB - Solange Aufträge nur auf Grundlage eins gesondert zu erstellenden Aufmaßes, vom Kunden ausgesuchtem Material und Farbgebung und erst danach vorgenommenem Zuschnitt der Überdachung / Sichtschutz / Markise etc. erfolgen, steht dem Kunden als Verbraucher kein Widerrufsrecht zu, da es sich um eine individuelle Anfertigung handelt. Es muss deshalb auch nicht über das Widerrufsrecht belehrt werden. Ende der Widerrufsbelehrung.


Preise


a) Die vereinbarten Preise gelten für die umseitig angegebenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten.

b) Ändern sich nach Vertragsschluss Stückzahlen oder Maße oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise, der Gesamtpreis der Änderung entsprechend herabgesetzt bzw. erhöht.

c) Sind seit Vertragsabschluss mindestens 6 Monate vergangen und ändern sich danach Löhne oder Materialpreise, so ist der Lieferant zu einer

angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie vereinbart worden ist. Der Käufer hat das Recht vom Vertrag

zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.


Lieferzeiten


a) Bei Lieferantenverzögerungen behalten wir uns die Verschiebung eines bestehenden Termins oder die Vereinbarung eines neuen Montagetermins vor. Hierzu müssen auch Arbeitszeitengesetzte respektiert werden und können dementsprechend auch ein Grund von Folgemontageterminen oder von kurzfristigen Planungsänderungen sein. Es muss berücksichtigt werden, dass das Handwerk nicht immer konkret planbar ist und es können durch äußere Einflüsse Abweichungen in der Planung vorkommen.

b) Die Firma O&P Profi GbR ist bei Fremdprodukten von verschiedenen Lieferanten und deren Lieferzeiten abhängig. Eine eventuelle Lieferverzögerung

ist zu akzeptieren und Ist vor jeglichen Ansprüchen ausgeschlossen.


Zahlung


a) Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort in BAR nach Lieferung spätestens nach Montage fällig.

b) Skontoabzüge sind nicht berechtigt.

c) Die Firma Ist berechtigt, sowohl Teilrechnungen (Teilschlussrechnungen) wie auch Abschlagsrechnungen zu erstellen. Diese sind nach den gesetzlichen Vorgaben fällig und zu zahlen.


Gewährleistung


a) Für alle von uns montierten Elemente übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Elektro- und Verschleißteile gehören nicht zu diesem Geltungsbereich. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 10 Jahren vom Hersteller.


Baugenehmigung


a) Die Informationseinholung über eventuelle Baugenehmigungspflichten als auch die darauffolgende Beschaffung der Baugenehmigung sowie einer spezifischen Statik liegen im Verantwortungsbereich des Käufers. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und Zahlung.


Eigentumsvorbehalt

a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Geschäftsinhaber das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Vertragen mit Unternehmern behält sieh der Geschäftsinhaber das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

b) Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei einer etwaigen Verjährung der Forderung des Lieferanten unberührt.

c) Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Käufer dieselbe ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht an andere herausgeben

d) Der Kunde ist verpflichtet, dem Geschäftsinhaber den Zugriff auf die Ware durch Dritte, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einem Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Geschäftsinhaber unverzüglich anzuzeigen.

 

Gefahrenübergang und Garantie & Gewährleistung


a) Holt der Kunde die Ware ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versendet O&P Profi GbR die Ware an den Kunden, geht die Gefahr gegenüber Unternehmen mit Übergabe der Ware an den Transporteur und gegenüber Verbrauchern, mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Verbraucher auf den Kunden über.

b) Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mangelansprüche beträgt bei Neuware 2 Jahre und bei gebrauchter Ware ein Jahr, sofern der Kunde Verbraucher Ist.

c) Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche ein Jahr und O&P Profi GbR hat die Wahl zur Nacherfüllung den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern; offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung der O&P Profi GbR müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt.

d) O&P Profi GbR übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen.


Nicht reklamationsfähig sind folgende Fälle:


a) Einschlüsse oder Fehlbildungen In der Pulverbeschichtung, Feine Kratzer, winzige Dellen, leichte Profil Vorwölbungen, Verschärfungen etc. stellen

keinen Mangel dar, da diese produktionsbedingt sind. Sie haben keine Auswirkungen auf die Funktionalität oder die Lebensdauer des Systems sind geringfügige Begleiterscheinungen aufgrund äußerer Einflüsse.

b) Bei kleinen Kratzern unter 50mm und 1 mm Tiefe sowie kleineren Dellen unter 1cm² wird eine Ausbesserung mit einem Lackstift vorgenommen.

Falls dennoch der Austausch des Bauteils gewünscht wird, so muss dieser in Höhe der Hersteller- und Lohnkosten an Verbraucher berechnet werden.

c) Garantie auf Polycarbonat Platten Unsere Stegplatten sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben. Die Firma O&P Profi GbR gewährt 2 Jahre Garantie unter folgenden Bedingungen.

d) Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigung und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von originalem VLF-Montagezubehör. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt hat Kundenseitig zu erfolgen. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage

des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bel berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes

Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Kauf er den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschaden

bzw. Kosten für Um- oder Neoeindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.


Hagelbruch


a) Bruch durch Hagelschlag trifft nur zu. wenn die Oberfläche der Produkte mit Hagelkörnern in einer gleichmäßigen und wiederholten Art durchdrungen

wurde. Diese Garantie gegen Bruch durch Hagelschlag ist an einen simulierten Hagelschlag Test mit künstlichen Polyamid Hagelkörnern von 20 mm Durchmesser zu einer

Aufprallgeschwindigkeit von 21m/s gebunden. Sollte dieser Test keinen Bruch der Oberfläche verursachen, wird die Reklamation abgelehnt

b) keine Gewährleistung auf Abdichtungen

c) Die Firma O&P Profi GbR Ist kein Abdichtungs- oder Dachdeckerbetrieb. Jegliche Bauwerke außer Warmwintergärten sind schlagregenfest, bei

stärkeren Niederschlägen und Winddruck kann Wasser eintreten. Jegliche Abdichtungen, insbesondere der Hauswandanschluss, stellen trotz sorgfältiger Ausführung eine Wartungsfuge dar. Dauerhafte Lösungen können besprochen werden, müssen jedoch gesondert abgerechnet werden.

d) Gewährleistung bei Markisenstoffen: Markisenstoffe sind Hochleistungsprodukte und hohen Witterungseinflüssen Ausgesetzt. Beim Bewerten von Verbraucheranliegen halten wir uns an die ITRS-Regelungen. Markisenstoffe sind nach ITRS-Richtlinien (publiziert vom Industrieverband für technische Textilien, Rollladen und Sonnenschutz) zu bewerten und es gehen die Angaben des Herstellers.


Datenschutz


a) Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen.

b) Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt O&P Profi GbR nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und falls vom Kunden gewünscht, für eigene Newsletter. Des Weiteren sendet O&P Profi GbR dem Kunden per E-Mail regelmäßig sorgfältig ausgesuchte Angebote zu ähnlichen Produkten aus ihrem Sortiment zu. Der Kunde kann der Nutzung seiner E-Mail-Adresse für Werbezwecke durch formlose E-Mail widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

c) D&P Profi GbR gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung

die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

d) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

 

Für die Ausführung der Montage gelten folgende Bedingungen


a) Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage

gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zutragen.

b) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Verkäufer

nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.

c) Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt.

Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Gartenmöbel, Blumentöpfe oder ähnliches sind zu räumen. Bei vorgesehenen Fundamentarbeiten muss die Fläche von Asphalt, Beton, Pflaster oder ähnlicher Bausubstanz entfernt werden. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht

worden sind. Beschädigungen an Pflaster oder Bodenbelag sind nicht vom Verkäufer zu tragen, außer bei grober Fahrlässigkeit. Die Wiederherstellung

von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Der Montagetrupp von O & P Profi arbeitet

mit Baumaschinen und gegeben falls chemischen Materialien. Für Beschädigungen durch Montagemörtel an Pflaster oder Bodenbelägen haften wir

nicht. Hier ist der Boden ausreichend vorab durch den Käufer zu schützen (Bau Vlies oder ähnlichen Baustellenschutzeinrichtungen).

d) Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, werden diese gesondert nach Lohn und Materialkosten abgerechnet.

e) Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat der Lieferant nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat der Lieferant insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.

f) Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) Ist kein Auftragsinhalt

der Firma O & P Profi GbR und darf nicht durch diese ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.

g) Bel Fundamentarbeiten ist die Entsorgung des Erdaushubs nicht Im Auftragsumfang enthalten. Auch die erneute Pflasterung bzw. der Verschluss der Fundamentoberfläche gehört nicht zum Auftragsumfang der Firma O & P Profi GbR. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend

zu beauftragen.

h) Die Terrasse oder Parkfläche wird zum Montagezeitpunkt zu einer Baustellenzone und frei von Terrassenmöbel, Blumenkübel oder ähnlichem zu räumen. Für Beschädigungen bei Nichträumung haftet keinesfalls der Lieferant. Pflanzen- / Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein,

dass die Baustelle frei zugänglich. Ist ansonsten muss mit weiteren Kosten durch einen Fehlmontagetag oder den entsprechenden Kosten für den

Pflanzzuschnitt durch den Lieferanten auf Stundenlohnbasis gerechnet werden.

i) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist.

Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Lieferanten.

j) Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann, sobald das Wetter es zulässt durch die Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitigen Montage, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Firma ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren.

k) Nachträgliche Änderungen nach Auftragserstellung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.

l) Die Anzahl der Pfosten des Terrassendachs wird ausschließlich durch die Statik bestimmt. Sollte die Anzahl der Pfosten bedingt durch die Statik von

der Anzahl der Pfosten im Auftrag abweichen, so wird die Anzahl der Pfosten gemäß Statik verbaut. Dies begründet kein des Kunden auf Mängelrüge oder Rücktritt vom Vertrag, ebenso wenig wie ein Recht auf Minderung des Kaufpreises. Die Glasstärke (8/10 mm) wird ausschließlich durch den Lieferanten und/ oder durch gesetzliche und statische Vorgaben definiert. Eine anders verbaute Glasstärke im Produkt als im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist kein Mangel und berechtigt auch nicht zur Minderung und/oder Einbehaltung von Zahlungen, da immer die gesetzlichen und statischen Vorgaben eingehalten werden müssen.

 

ALLGEMEIN


1) Wir bitten Sie, Ihre Terrasse für die Montage frei zugänglich zu machen! Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Aufforderung entstehen, übernehmen

wir keine Haftung!

2) Aus Sicherheitsgründen ist es von Vorteil, Schneefänger auf dem Dach des Hauses zu montieren, da eine zu große Schneelast Materialschäden an

Ihrer Überdachung verursachen kann.

3) Zum Aufmaß fahren wir max. 200 km Entfernung (Werk 65624 Altendiez). Sie haben jedoch die Möglichkeit uns Fotos Ihrer Terrasse zu übermitteln

und sich auch gerne Tel. oder per E-Mail beraten zu lassen.

4) Farbabweichung gegenüber RAL bzw. Farbmuster sind nach den Farbtontoleranzen der VdL Richtlinien zulässig.

5) Bei Punktfehlern ist der maximal zulässige Durchmesser kleiner / gleich 1mm 10 Punktfehler kleiner 1mm/m³ oder lfd. Meter sind zulässig.


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